Allgemeine Geschäftsbedingungen Selfieland Geilenkirchen
§ 1 Anwendung
1.1) Die Leistungen von Selfieland erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung unserer Räumlichkeiten. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Selfieland mit Vertragspartnern (im Folgenden „Besucher“) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Besucher können sowohl Endverbraucher als auch Unternehmer sein.
Endverbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer hingegen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken bestellen.
1.2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen bezüglich der Nutzung von Selfieland und unserer Ausstellungsräume. Es gelten ergänzend die allgemeine Hausordnung und die vor Ort vorhandenen Sicherheits- und Warnhinweise.
§ 2 Vertragsschluss
2.1) Sämtliche auf Prospekten, auf Internetseiten oder den sozialen Medien enthaltenen Angaben von Selfieland sind zunächst freibleibend und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar.
2.2) Die Buchung sowie der Kauf von Eintrittskarten für das Selfieland können ausschließlich im Internet über den Ticketdienst TICKETPAY vorgenommen werden. Der Vertragsschluss kommt nach den Vertragsbedingungen des Ticketdienstleisters zustande.
2.3) Bei einer Buchung über das Internet macht der Besucher ein verbindliches Angebot zur Nutzung der Selfieland Räumlichkeiten für den angegebenen Zeitraum und das angegebene Datum. Es gelten ausdrücklich die vom Ticketdienstleister veröffentlichten Bedingungen und Erläuterungen. Dem Besucher wird unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots per E-Mail zusenden. Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich erklärt wird, insbesondere nicht auf den Ticketdienstleister verwiesen wird, nimmt Selfieland hiermit zugleich die Buchung des Besuchers an.
2.4) Mit wirksamem Vertragsschluss erwirbt der Besucher das Recht, das Selfieland in Geilenkirchen zu betreten sowie die dort vorhandenen Fotokulissen bestimmungsgemäß am gebuchten Tag und für den gebuchten Zeitraum zu nutzen. Der Besucher verpflichtet sich die geltenden und kommunizierten Regeln zur Nutzung der Fotokulissen zu beachten.
Buchungen sind grundsätzlich verbindlich. Soweit kein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht oder sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Ticketdienstleisters etwas anderes ergibt, behält Selfieland grundsätzlich den Anspruch auf den vereinbarten Preis trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
2.5) Für Gruppentermine – oder der Buchung des kompletten Selfieland für geschlossene Veranstaltungen – kann (nur nach gesonderter Anfrage vorab unter info@selfie.land ) eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart werden. Sofern ein Gruppenentgelt vereinbart ist, bleibt es bei diesem Entgelt in voller Höhe, auch wenn sich die Teilnehmerzahl reduziert.
§ 3 Widerrufsrecht
Bitte beachten Sie zu diesem Punkt die AGBs von TICKETPAY. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht grundsätzlich bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts über den Kauf von Waren oder Gutscheinen jedem Verbraucher zu.
Dieses gesetzliche Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Tickets für Selfieland sind nicht stornierbar, jedoch umbuchbar sofern der gewünschte neue Termin noch verfügbar ist. Eine Garantie hierfür besteht nicht.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1) Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Eintrittspreise zuzüglich eventueller Buchungsgebühren. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.2) Der Eintrittspreis wird unmittelbar bei der Buchung im Internet in voller Höhe fällig.
4.3) Die Bezahlung erfolgt über die vom Ticketdienstleisters angebotenen Zahlungsmethoden. Eine Bezahlung vor Ort im Selfieland ist nicht möglich.
§ 5 Besondere Nutzungsbedingungen
5.1) Mit der Buchung, spätestens mit dem Betreten unserer Räumlichkeiten erkennt der Besucher gleichzeitig die allgemeinen Nutzungsregeln (Hausordnung) von Selfieland an und akzeptiert diese.
5.2) Der Besuch des Selfieland setzt eine eigenverantwortliche, umsichtige und auf einer realistischen Selbsteinschätzung basierende Nutzung voraus. Jeder Besucher muss sich vor Nutzung der einzelnen Räumlichkeiten über die Funktionsmerkmale der Geräte inklusive etwaiger Risiken und Gefahren, die dortigen Hindernisse sowie über die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen des gesamten Raums ausführlich informieren. Es sind sowohl im Eingangsbereich als auch unter www.selfie.land Leistungsbeschreibungen und Hinweise zu den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen vorhanden und werden von unserem Mitarbeitern bei Bedarf ausführlich erklärt. Eine Haftung für Personen und Sachschäden durch Selfieland werden grundsätzlich ausgeschlossen.
5.4) Der Besucher hat vor Vertragsschluss sicherzustellen, dass er in gesundheitlicher und körperlicher Hinsicht die Räumlichkeiten betreten und die jeweiligen Fotomotive und Gerätschaften in dem gewünschten Umfang gefahrlos nutzen kann. Mit der tatsächlichen Nutzung erklärt der Besucher, dass ihm die vorgenannten wesentlichen Merkmale und Sicherheitsbestimmungen inklusive seiner Risiken und Gefahren hinreichend bekannt sind.
Die vollständige Nutzung (zum Beispiel des Ball-Pool oder eines Skateboard als Fotorequisite ) ist allgemein nur Personen gestattet, die unter keinen wesentlichen Herz- und Kreislaufbeschwerden oder schwerwiegenden orthopädischen Einschränkungen und Erkrankungen leiden oder über andere, eine körperliche Betätigung nicht zulassende oder die sportliche Belastbarkeit beeinflussende gesundheitliche Beeinträchtigungen verfügen. Besucher mit geringfügigen Einschränkungen dürfen einzelne Geräte nur nutzen, wenn diese die Mitarbeiter des Selfieland hierüber in Kenntnis gesetzt haben und diese ihre Zustimmung zur Nutzung erteilen und entsprechende Hilfestellung leisten. Verfügt der Besucher nicht über die ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen zur Nutzung der Fotokulissen und Requisiten, wird ausdrücklich darum gebeten die entsprechenden Fotokulissen und Requisiten NICHT zu nutzen.
5.5) Jeder Besucher ist verpflichtet, sämtliche aushängenden Sicherheitsbestimmungen und –hinweisen sowie sonstige dort vorhandenen Regeln zu beachten. Unfälle, Sachschäden und Verletzungen müssen unverzüglich angezeigt werden. Der Besucher ist verpflichtet, sich an die Weisungen und Vorgaben des Personals zu halten. Insbesondere ist er ausdrücklich verpflichtet, bei der Nutzung der jeweiligen Fotomotive Folgendes zu beachten:
• Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der gesamten Räumlichkeiten sowie die Nutzung der Kulissen beeinträchtigen könnten.
• Die Nutzung der Geräte und Fotomotive setzt unter Umständen für körperliche Anstrengung angemessene und sichere Bekleidung voraus. Weder die Kleidung noch Gegenstände, die die Besucher am Körper tragen, dürfen scharfe oder spitze Stellen aufweisen, die geeignet sind, andere oder die zur Verfügung gestellten Gerätschaften und/oder Kulissen zu beschädigen oder sich dort zu verhaken.
• Eine Nutzung des Selfieland unter Drogen-, Medikamenten und/oder Alkoholeinfluss ist strengstens untersagt. Bei einem entsprechenden Verdachtsmoment, behält sich Selfieland vor, entsprechende Besucher den Eintritt ins Selfieland zu verweigern. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.
• Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die den Fotomotiven oder dort vorhandenen Gerätschaften schädigen oder verunreinigen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu beseitigen und nur in die jeweils vorgesehenen Mülltonnen und -container zu entsorgen.
• Jeder Besucher hat das Recht am eigenen Bild anderer Besucher zu berücksichtigen. Das bedeutet es sind keine direkten Bildaufnahmen von Dritten erlaubt oder gestattet, sofern diese nicht ausdrücklich oder konkludent Ihr klares Einverständnis hierzu zum Ausdruck gebracht haben. Dies gilt auch und insbesondere für eine spätere Veröffentlichung solcher Aufnahmen. Geschieht das eine oder andere, haftet dafür in keinem Fall Selfieland, sondern ausschließlich der Fotograf und/oder Dritte, der/die eine Veröffentlichung vornimmt. Jedem Besucher ist bewusst, dass Foto- und Videoaufnahmen im Selfieland entstehen und es vor diesem Hintergrund möglich ist, dass indirekte Bilder oder Videos von Besuchern entstehen. Mit Betreten der Selfieland Räumlichkeiten akzeptieren Besucher diesen Umstand. Schadensersatzansprüche gegen Selfieland werden ausdrücklich ausgeschlossen.
• Speisen und Getränke, sowie Behälter aus Glas, splitterndem Kunststoff (Flaschen, Dosen usw.) und sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Räumlichkeiten von Selfieland mitgeführt werden. Die Mitarbeiter von Selfieland können zu jeder Zeit, wenn es im eigenen Interesse und/oder zugunsten der Sicherheit der anderen Besucher bzw. Nutzer und/oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und/oder den Zugang zu den Räumlichkeiten versagen. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.
• Bei Nutzungen durch Gruppen oder Gemeinschaftsveranstaltungen hat regelmäßig ein Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung dieser AGB zu sorgen. Insbesondere obliegt ihm regelmäßig die Aufsichtspflicht.
• Im gesamten Selfieland ist das Rauchen, Verdampfen und die Verwendung von Kerzen, Wunderkerzen und/oder sonstigem Feuer strengstens verboten.
5.6) Der Erwerb eines Tickets zum Besuch des Foto-Areals berechtigt zur Inanspruchnahme aller im Foto-Areal vorhandenen Leistungen, die im Zeitpunkt des Besuches angeboten werden. Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch Selfieland hingewiesen wurde. Gründe hierfür können beispielsweise Änderungen oder technische Aktualisierungen in den Ausstellungsbereichen sein. Selfieland wird auf nicht verfügbare Leistungen am Eingang sowie über seine Website hinweisen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit feststeht. Auf die kurzfristige Nichtverfügbarkeit einzelner Leistungen wird am Ort der Leistung hingewiesen.
Der Besucher ist verpflichtet, die Verhaltensregeln, auf die im Eingangsbereich des Pop-Up-Museums im Rahmen der Hausordnung hingewiesen wird, einzuhalten. Eine Nichtbeachtung der Hausordnung kann zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen. Die entsprechenden Tickets verlieren dabei ihre Gültigkeit und können von Selfieland eingezogen werden.
§ 6 Rücktritt
6.1) Selfieland behält sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vor, wenn der Besucher, ein Gruppenmitglied oder ein zu beaufsichtigendes Gruppenmitglied die Vorgaben hinsichtlich der Nutzung gemäß Ziff. 5 nicht einhält oder die notwendigen Voraussetzungen nicht vorweisen kann. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.
6.2) Rücktritt des Veranstalters: Selfieland ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung aus besonderen Gründen zurückzutreten. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden muss, die Selfieland nicht zu vertreten hat.
§ 7 Haftung
7.1) Selfieland haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Selfieland nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Selfieland einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Gegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
7.2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Besuchers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.4) Der Aufenthalt im Selfieland und auf dem Vorplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Selfieland, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder - begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden - bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben hiervon unberührt. Der Besucher haftet für alle durch ihn schuldhaft verursachten Verunreinigungen, Beschädigungen an Gebäude oder Inventar (ins Besondere an Requisiten und an mobiler oder installierter Beleuchtung) oder sonstigen Schäden.
§ 8 Gerichtsstand
8.1) Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Geilenkirchen.
8.2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
§ 9 Sonstiges
9.1) Ist der Besucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das in Geilenkirchen zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Selfieland ist jedoch ebenfalls berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.
9.2) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
9.3) Soweit eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass anstelle der unwirksamen Klausel eine Klausel als vereinbart gilt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel weitestgehend entspricht
Selfieland Geilenkirchen
52511 Geilenkirchen;
E-Mail: info@selfie.land
17. Juni 2020